✓ Es gibt genau fünf Steuerarten, die für dich wirklich relevant sind. Wer sie kennt, plant besser.
Dein AVGS-Gründungscoaching kann Steuerfragen einschließen. Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern. Lesen, verstehen, umsetzen oder direkt mit ExistenzStand darüber sprechen.
Ratgeber von ExistenzStand
Als Selbstständiger trägst du steuerliche Verantwortung, die Angestellte nicht kennen. Das Finanzamt schickt keine Erinnerung. Du bist selbst dafür zuständig, die richtigen Steuern zu kennen, sie korrekt zu berechnen und pünktlich abzuführen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Steuerarten für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland relevant sind, welche davon dich wirklich betreffen und wie du von Anfang an auf der sicheren Seite stehst. ExistenzStand begleitet Gründer seit 2021 durch genau diese Fragen. Und eines steht fest: Wer Steuern früh versteht, zahlt am Ende weniger.
Die meisten Gründer stolpern erst beim Finanzamt über Steuern, die sie nicht auf dem Schirm hatten.
Das Steuersystem wirkt komplex und unübersichtlich. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Vorauszahlungen. Wer soll da noch den Überblick behalten?
Genau dafür gibt es diesen Ratgeber – und unser kostenloses Erstgespräch.
Die gute Nachricht: Es gibt keine geheimen Steuerfallen. Es gibt nur Steuern, die du kennst oder noch nicht kennst. Die fünf Steuerarten, die für Selbstständige in Deutschland relevant sind, lassen sich klar trennen. Nicht alle betreffen dich gleichzeitig. Welche das sind, hängt von deiner Rechtsform, deinem Umsatz und deiner Tätigkeit ab.
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die nahezu jeden Selbstständigen trifft. Sie fällt auf deinen Gewinn an, also auf das, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Der Steuersatz ist nicht fix. Er beginnt bei 0 % (bis zum Grundfreibetrag, der regelmäßig angepasst wird) und steigt progressiv an. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Prozentsatz auf den Mehrbetrag.
Als Selbstständiger gibst du jährlich eine Einkommensteuererklärung ab. Darin erklärst du deine Betriebseinnahmen und ziehst Betriebsausgaben ab: Büromiete, Fachliteratur, Software, Fahrtkosten, Fortbildungen. Was viele vergessen: Das Finanzamt setzt nach der ersten Erklärung oft vierteljährliche Steuervorauszahlungen fest. Du zahlst dann bereits unterjährig einen geschätzten Betrag, um am Jahresende nicht mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert zu werden.
Wie viel Einkommensteuer zahle ich als Selbstständiger?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Gewinn von 20.000 Euro im Jahr bedeutet kaum Steuern. Ab 60.000 Euro Gewinn werden die Sätze spürbar. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen. Ein konkretes Beispiel: Wer als Freiberufler 40.000 Euro Gewinn erzielt, nach Abzügen auf 35.000 Euro kommt und keine weiteren Einkünfte hat, zahlt grob zwischen 6.000 und 8.000 Euro Einkommensteuer. Bitte rechne das immer konkret mit einem Steuerberater durch, da Freibeträge und persönliche Situationen stark abweichen können.
Das Finanzamt verlangt Vorauszahlungen zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer diese Termine ignoriert, riskiert Säumniszuschläge. Plane deshalb von Beginn an einen festen Anteil deines monatlichen Gewinns als Steuerrücklage ein. Als Faustregel gilt: 25 bis 30 % des Gewinns zurücklegen, bis du deinen tatsächlichen Steuersatz kennst.
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist keine Steuer, die du aus deinem Gewinn zahlst. Du erhebst sie von deinen Kunden, leitest sie ans Finanzamt weiter und kannst die Umsatzsteuer, die du selbst für Betriebsausgaben zahlst, als Vorsteuer gegenrechnen. Dieses System heißt Vorsteuerabzug.
Der Standardsatz beträgt 19 %. Für bestimmte Leistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 % (etwa für Lebensmittel, Bücher, bestimmte Kulturleistungen). Einige Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer befreit, darunter Ärzte, Hebammen und bestimmte Bildungsträger.
Wer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und müssen auch keine abführen. Der Nachteil: Sie können keine Vorsteuer ziehen.
Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung? Wer hauptsächlich an Privatkunden verkauft und wenig vorsteuerbelastete Ausgaben hat, profitiert oft davon. Wer viel in Ausrüstung, Software oder Büro investiert, verliert durch den fehlenden Vorsteuerabzug oft mehr als er gewinnt.
Die Gewerbesteuer trifft Gewerbetreibende. Freiberufler sind davon ausgenommen. Was als freier Beruf gilt, regelt das Einkommensteuergesetz. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Journalisten und Lehrer. Wer ein Gewerbe betreibt, zahlt Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag, sobald dieser 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde durch den sogenannten Hebesatz. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft kann die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Freiberufler zahlen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer, aber keine Gewerbesteuer. Das ist ein klarer Vorteil. Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, sollte das Finanzamt oder einen Steuerberater fragen, bevor das Gewerbe angemeldet wird. Nachträgliche Einordnungen als Gewerbe können teuer werden.
Wer eine Kapitalgesellschaft gründet (GmbH, UG, AG), zahlt auf den Gewinn Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer. Einzelunternehmer und Freiberufler zahlen keine Körperschaftsteuer, wohl aber den Solidaritätszuschlag, sobald ihre Einkommensteuer über dem Freistellungsbetrag liegt.
Wer Steuern legal senken will, denkt zuerst an Betriebsausgaben. Alles, was du für dein Unternehmen ausgibst, mindert deinen steuerlichen Gewinn und damit deine Steuerlast. Typische absetzbare Ausgaben für Selbstständige und Freelancer sind:
Wichtig: Jede Ausgabe muss belegt und eindeutig dem Betrieb zuzuordnen sein. Eine saubere Buchhaltung ist keine Kür, sondern die Grundlage dafür, dass du am Jahresende nicht mehr zahlst als nötig. Wie du deine Buchhaltung aufbaust, erklärt dir der Ratgeber zur Buchhaltung für Selbstständige Schritt für Schritt.
Als Selbstständiger musst du jährlich eine Steuererklärung einreichen, in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängert sich die Frist). Du gibst dabei deinen Gewinn aus der Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbetreibende) an, dazu die Umsatzsteuervoranmeldungen, die du bereits unterjährig eingereicht hast. Die Steuererklärung digital einreichen kannst du über ELSTER, das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Alternativ gibt es Steuersoftware wie WISO Steuer, Taxfix oder Lexoffice, die den Prozess erheblich vereinfachen. Einen vollständigen Überblick über Ablauf und Tools findest du im Ratgeber zur Steuererklärung.
Für einfache Fälle (Freiberufler, geringe Betriebsausgaben) reicht oft eine günstige Steuersoftware. ELSTER ist kostenlos, aber wenig komfortabel. WISO Steuer und Lexoffice bieten eine geführte Eingabe und erkennen typische Abzugsmöglichkeiten. Wer Umsatzsteuervoranmeldungen und Einnahmen-Überschuss-Rechnung kombiniert, profitiert von Buchhaltungstools mit integrierter Steuerfunktion wie Sevdesk oder Fastbill. Bei komplexeren Unternehmensstrukturen (GmbH, mehrere Einkunftsarten) ist ein Steuerberater sinnvoll.
Steuern klingen abstrakt, bis sie konkret werden. Die folgenden drei Fälle zeigen, wie unterschiedlich steuerliche Herausforderungen in der Praxis aussehen und was den Unterschied macht.
Ausgangslage
Ein Ingenieur mit langjähriger Erfahrung beim TÜV entschied sich, als selbstständiger Prüfer für Elektrogeräte und Anlagen zu arbeiten. Die fachliche Kompetenz war vorhanden. Was fehlte: ein klares Verständnis der eigenen Steuerstruktur.
Pain Points des Kunden
Er wusste nicht, ob seine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen war. Er hatte keine Ahnung, wie hoch seine Einkommensteuer werden würde, und hatte keinerlei Rücklagen gebildet. Dazu kam die Unsicherheit bei der Umsatzsteuer: Muss ich Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen?
Vorgehen
ExistenzStand klärte gemeinsam mit ihm die steuerliche Einordnung seiner Tätigkeit als freiberuflich (Ingenieure gehören zu den klassischen freien Berufen). Der Businessplan enthielt eine realistische Gewinnplanung mit einer klaren Steuerrücklage. Er wurde auf die Bedeutung von Vorauszahlungen vorbereitet und bekam ein einfaches System zur Ausgabenerfassung.
Ergebnis mit Wirkung
Er startete in die Selbstständigkeit ohne steuerliche Überraschungen. Die erste Steuererklärung verlief reibungslos. Die Rücklagen deckten die Vorauszahlungen vollständig ab. Sein Betrieb läuft heute stabil.
Was dieser Fall zeigt Wer seine steuerliche Einordnung früh klärt, vermeidet teure Nachkorrekturen. Freiberufler sparen Gewerbesteuer. Diese Ersparnisse sind real und planbar.
Ausgangslage
Eine ausgebildete Bestatterin wollte sich selbstständig machen. Der Markt ist gesättigt, der Einstieg dauert. Es war absehbar, dass die ersten Monate kaum Einnahmen bringen würden.
Pain Points der Kundin
Sie fürchtete, dass sie steuerliche Verpflichtungen (Umsatzsteuer, Vorauszahlungen) nicht bedienen kann, solange die Einnahmen fehlen. Viele Gründer überschätzen die Anlaufzeit und unterschätzen den finanziellen Druck.
Vorgehen
ExistenzStand erstellte gemeinsam mit ihr einen Businessplan mit bewusst konservativer Finanzplanung. Steuerliche Puffer wurden von Anfang an einkalkuliert. Da der Umsatz im ersten Jahr unter der Kleinunternehmergrenze blieb, wurde die Kleinunternehmerregelung genutzt: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen, weniger Bürokratie in der kritischsten Phase.
Ergebnis mit Wirkung
Das Unternehmen überstand die schwierige Startphase ohne finanzielle Schieflage. Die konservative Planung gab ihr den Spielraum, den sie brauchte. Heute läuft das Geschäft.
Was dieser Fall zeigt Die Kleinunternehmerregelung ist kein Kompromiss, sondern eine strategische Entscheidung. Sie schützt in der Anlaufphase vor Liquiditätsdruck und reduziert den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum.
Hinweis: Das folgende Szenario beschreibt eine typische Situation aus der Gründungspraxis. Es handelt sich um einen zusammengefassten Fall, keinen einzelnen dokumentierten Kunden.
Ausgangslage
Ein Grafikdesigner macht sich selbstständig, hat schnell die ersten Aufträge und stellt Rechnungen netto ohne Umsatzsteuer aus, weil er dachte, das sei als Gründer so üblich.
Pain Points des Kunden
Nach sechs Monaten meldet sich das Finanzamt. Er hat keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, obwohl sein Umsatz über der Kleinunternehmergrenze lag. Jetzt drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen und ein Bußgeld. Gleichzeitig kommt die erste Einkommensteuervorauszahlung.
Vorgehen
In der Gründungsberatung wird von Beginn an geklärt: Fällt die Tätigkeit unter die Kleinunternehmerregelung oder nicht? Welche Fristen gelten? Wie melde ich Umsatzsteuer monatlich oder quartalsweise an? Ein einfaches Spreadsheet für Einnahmen und Ausgaben verhindert, dass Belege verloren gehen.
Ergebnis mit Wirkung
Wer diesen Schritt vor der Gründung klärt, meidet den häufigsten und teuersten Anfängerfehler. Steuerliche Struktur von Tag eins spart Stress, Geld und Zeit.
Was dieser Fall zeigt Steuerfehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus fehlendem Wissen. Ein einziges Erstgespräch bei ExistenzStand kann das verhindern.
Das hängt vom Gewinn, der Rechtsform und den persönlichen Verhältnissen ab. Einkommensteuer beginnt oberhalb des Grundfreibetrags, der sich an der aktuellen Gesetzeslage orientiert. Dazu können Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag kommen. Als grobe Orientierung: Wer 30.000 Euro Gewinn erzielt, zahlt je nach Abzügen zwischen 3.000 und 6.000 Euro Einkommensteuer. Bitte prüfe das immer mit einem Steuerberater für deinen konkreten Fall.
Die fünf relevantesten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende), Körperschaftsteuer (nur für Kapitalgesellschaften) und Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft.
Pauschale Prozentsätze gibt es nicht. Die Einkommensteuer steigt progressiv von 0 % bis 45 %. Umsatzsteuer beträgt 19 % (ermäßigt 7 %), Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde. Wer früh plant und Betriebsausgaben konsequent erfasst, zahlt deutlich weniger als jemand, der das Thema ignoriert.
Wer einer Kirche angehört und Einkommensteuer zahlt, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Einkommensteuer. Du kannst aus der Kirche austreten, um diese Steuer zu vermeiden, aber das ist eine persönliche Entscheidung, keine steuerliche Optimierung im betrieblichen Sinne.
Wer seine Steuern im Griff haben will, braucht eine saubere Aufzeichnung seiner Einnahmen und Ausgaben. Für Kleinunternehmer und Freelancer reicht oft eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Tools wie Lexoffice, Sevdesk, Fastbill oder Debitoor unterstützen dabei und erleichtern die spätere Steuererklärung erheblich. Viele dieser Tools sind direkt mit ELSTER verbunden und können Umsatzsteuervoranmeldungen automatisch vorbereiten. Wichtig ist: Das Tool ist nur so gut wie die Daten, die du einpflegst. Konsequenz schlägt hier jede Software.
Steuerfragen gehören zu den häufigsten Unsicherheiten bei Gründern. Und sie lassen sich klären, bevor sie zum Problem werden. ExistenzStand begleitet dich im Rahmen des AVGS-Gründungscoachings durch Businessplan, Finanzplanung und die Fragen, die dich wirklich bewegen. Das Coaching ist für ALG-I- und ALG-II-Beziehende ohne Eigenkosten möglich.
In unserer Gründungsbegleitung lernt ihr, wie man ein Unternehmen durchdacht gründet & worauf es als Geschäftsführer*in ankommt.
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