Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine staatliche Förderung, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird, um Personen ohne Arbeitsverhältnis wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit diesem Gutschein können Arbeitsuchende kostenfreie Unterstützung für beispielsweise Beratungsgespräche, Bewerbungstrainings, Vermittlung an Arbeitgeber oder auch die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit mit einer Gründungsberatung, bekommen. Falls du arbeitssuchend bist und dein eigenes Unternehmen gründen möchtest, hast du mit einem AVGS die Möglichkeit, dies völlig kostenlos zu tun.

Grundsätzlich steht der AVGS allen Personen zur Verfügung, die arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I oder II beziehen. In jedem Fall solltest du dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur informieren, ob du einen Anspruch auf den AVGS hast.

So bekommst du deinen AVGS- 5 Schritte

Vereinbare dein kostenloses Erstgespräch mit uns

Hier klären wir all deine Fragen rund um die AVGS Beantragung und deine geplante Selbstständigkeit. Das Gespräch dauert erfahrungsgemäß ungefähr 15 Minuten. Falls du einen AVGS beantragen möchtest,  bereiten wir dich auf deinen Termin beim Arbeitsamt vor und statten dich mit allen nötigen Unterlagen aus

Termin bei Arbeitsagentur/ Jobcenter

Jetzt bist du am Zug. Bestens vorbereitet kannst du dem Arbeitsamt/ dem Jobcenter nicht nur dein Gründungsvorhaben strukturiert erklären, sondern auch selbstbewusst von deiner Zusammenarbeit mit einem Bildungsträger (uns) berichten

Prüfung des Antrags

Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird er vom zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin geprüft. Dabei wird unter anderem deine persönliche Situation sowie die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens berücksichtigt. Deswegen ist es wichtig, dich vor dem Termin mit uns gemeinsam vorzubereiten, um deine Chancen auf den Erhalt eines AVGS deutlich zu erhöhen. Das Arbeitsamt/ das Jobcenter braucht anschließend eine bis mehrere Wochen Bearbeitungszeit, bevor du deinen AVGS per Post zugeschickt bekommst

Bewilligung deines AVGS

Sobald dein Antrag bewilligt wird, meldest du dich wieder bei uns. Wir planen nun gemeinsam den Ablauf deines persönlichen Gründungscoachings

Start der deines Gründungscoachings

Jetzt kann es endlich losgehen! Wir starten mit dir in die spannende Phase der Unternehmensgründung. Das Gründungscoaching ist ein Einzelcoaching, das heißt jede Sitzung findet nur mit deinem Gründungsberatern/ deiner Gründungsberaterin und dir statt. Du kannst dabei frei wählen, ob wir das Coaching Online oder als Präsenzunterricht durchführen

Häufig gestellt Fragen zum AVGS

Nach dem Erhalt deines AVGS solltest du nicht zu viel Zeit verstreichen lassen uns zu kontaktieren, da der AVGS nur für eine begrenzte Zeit gültig (diese setzt jede Behörde individuell fest)  ist und du diesen innerhalb dieser Frist einlösen musst.

Der AVGS ist eine sogenannte „Kann“ Leistung der Arbeitsagentur/dem Jobcenter. Die Ämter sind nicht verpflichtet dir einen AVGS auszustellen, daher solltest du also den zuständigen Sachbearbeiter/ die zuständige Sachbearbeiterin von dir und deinem Gründungsvorhaben in dem Beratungsgespräch überzeugen.

Wir empfehlen dir daher, uns vor deinem Termin beim Amt kontaktieren. Durch unsere langjährige Erfahrung mit zahlreichen Ämtern und Behörden wissen wir, wie du dich auf den Termin vorbereiten kannst, um deine Chancen auf den Erhalt deines AVGS deutlich zu erhöhen.  Wir bereiten dich umfassend auf deinen Termin vor, indem wir dir wertvolle Tipps geben und dich mit überzeugenden Unterlagen ausstatten.

Ja, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird  vollständig staatlich gefördert und somit für dich völlig kostenfrei. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter ausgestellt und übernimmt die Kosten für die Maßnahme.

Zusätzliche Kosten, die während des Gründungscoachings anfallen könnten – wie für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten –, können ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.