FAQ - Die am häufigsten gestellten Fragen

Mit der Maßnahme AVGS Gründercoaching führen wir Sie in Ihre selbstständige Tätigkeit. Mit dem AVGS Gutschein in Ihrer Hand, ausgestellt von der Agentur für Arbeit, erhalten Sie bei uns ein qualifiziertes Einzelcoaching mit bis zu 120 Unterrichtsstunden. Unser Ziel ist es, Sie in dieser Zeit (und auch danach) optimal auf Ihre Existenzgründung vorzubereiten/ begleiten.

Als Bezieher von ALG I oder ALG II haben Sie Anspruch auf einen AVGS Gutschein. Arbeitslose, als auch von der Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, sowie Hochschulabsolventen haben ebenfalls die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.
Da der AVGS-Gutschein eine Ermessensleitung (Kann-Leistung) der Agentur ist und die Entscheidung über die Vergabe bei Ihrem Sachbearbeiter liegt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Hierzu sprechen Sie freundlich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur und bitten um den AVGS. Wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen, mit unseren Unterlagen, den AVGS kostenlos zu beantragen.
Als Voraussetzung benötigen Sie zuerst eine Kundennummer bei Deiner Agentur. Zum Beantragen des AVGS macht es erfahrungsgemäß einen guten Eindruck, wenn Sie unseren Flyer und unseren AVGS-Musterantrag Ihrem Sachbearbeiter vorlegen.
Wenn Sie den AVGS durch Ihren Sachbearbeiter ausgestellt bekommen, ist das Gründercoaching (bis zu 120 Unterrichtseinheiten) für Sie komplett kostenlos.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung von der Agentur für Arbeit. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Sie den Gründungszuschuss in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € für Ihre soziale Absicherung. Diese Förderung erhalten Sie 6 Monate. Sie können für weitere 9 Monate nochmal die Sozialzulage beantragen. Sie müssen den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen.

Sie habe auf den Gründungszuschuss keinen Rechtsanspruch. Damit der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen.

  • Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos sein
  • mindesten 150 Tage Restanspruch auf ALG I müssen gegeben sein, am Tag der Antragsstellung auf den Gründungszuschuss
  • Sie dürfen in den letzten 2 Jahren nicht mit dem Gründungszuschuss gefördert worden sein
  • und Sie müssen im Haupterwerb gründen

Den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit zu erhalten, ist nicht möglich.

Folgende Unterlagen müssen Sie erstellen und zusammentragen…

  • Den Antrag auf Gründungszuschuss
  • eine Begründung für die Förderung Gründungszuschuss
  • die fachkundige Stellungnahme
  • der Nachweis Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten. Zum Beispiel den „Führerschein für Unternehmer“
  • Ihr Konzept – Der Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung
  • ein Nachweis über Ihre fachliche Qualifikation.