Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss einzelner Bundesländer für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich an einem Betrieb beteiligen.
Höhe, Bedingungen und zuständige Stelle der Meistergründungsprämie legt jedes Bundesland selbst fest. Einige Bundesländer zahlen statt einer Meistergründungsprämie einen Meisterbonus für die bestandene Meisterprüfung, der nicht an eine Gründung gebunden ist.
Meistergründungsprämie: Kernfakten
- Kategorie
- Landesförderung für das Handwerk, Zuschuss
- Zuständigkeit
- Bundesländer, Abwicklung über Landesförderbanken oder Handwerkskammern
- Zielgruppe
- Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung
- Anlässe
- Neugründung, Betriebsübernahme, Beteiligung an einem Betrieb
- Förderhöhe
- Je nach Bundesland zwischen 10.000 € und 25.000 € (Stand 20.10.2026)
- Höchste Förderung
- Berlin, bis zu 25.000 € in zwei Stufen
- Häufige Bedingungen
- Antrag vor der Gründung, Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, Mindestfinanzierungsbedarf
- Rückzahlung
- Nicht rückzahlbar
- Abzugrenzen von
- Meisterbonus für die bestandene Meisterprüfung, z. B. Bayern und Sachsen je 3.000 €
- Kombinierbar mit
- Gründungszuschuss, ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW, AVGS-Gründercoaching
Voraussetzungen der Meistergründungsprämie
- Bestandene Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk.
- Gründung, Übernahme oder Beteiligung im fördernden Bundesland, in der Regel mit Antrag vor der Gründung.
- Je nach Bundesland weitere Bedingungen, zum Beispiel neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze oder ein Mindestfinanzierungsbedarf.
Meistergründungsprämie: Höhe nach Bundesland (Stand 20.10.2026)
| Bundesland | Programm | Höchstförderung | Zusammensetzung | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | Meistergründungsprämie | 25.000 € | 15.000 € Basis; bis 10.000 € zweite Stufe nach 3 Jahren | Antrag vor Gründung |
| Brandenburg | Meistergründungsprämie | 19.000 € | 12.000 € Basis; 5.000 € bzw. 7.000 € Arbeitsplatzförderung | Derzeit Antragsstopp wegen ausgeschöpfter Mittel; Nachfolgeprogramm für 2027 geplant |
| Nordrhein-Westfalen | Meistergründungsprämie | 16.000 € | 11.500 € Basis; 2.000 € bei Übernahme; 2.500 € Frauenbonus | 70 % der förderfähigen Ausgaben; Auflagen zu Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen |
| Thüringen | Meistergründungs- und Ausbildungsprämie | 12.500 € | 10.000 € Gründung plus 2.500 € Ausbildungsprämie | Neue Richtlinie ab 01.01.2026; Ausbildungsplatz über 24 Monate |
| Niedersachsen | Gründungsprämie im Handwerk | 10.000 € | Einmalig 10.000 € für einen neuen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz | Keine pauschale Gründungsprämie; separate Meisterprämie 4.000 € |
| Schleswig-Holstein | Meistergründungsprämie | 10.000 € | 7.500 € Basis; 2.500 € zweite Stufe | Zweite Stufe nach 3 Jahren bei Arbeits- oder Ausbildungsplatz |
| Sachsen-Anhalt | Meistergründungsprämie | 10.000 € | Einmalig 10.000 € | Mindestens 15.000 € Finanzierungsbedarf |
| Mecklenburg-Vorpommern | Meisterprämie für Gründungen | 10.000 € | 7.500 € Basis plus 2.500 € Arbeitsplatzförderung | Prioritäten und Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen |
| Bayern | Meisterbonus | – | 3.000 € für die bestandene Meisterprüfung | Abschlussförderung, nicht an eine Gründung gebunden |
| Sachsen | Meisterbonus | – | 3.000 € für den Meisterabschluss ab 2026 | Abschlussförderung, nicht an eine Gründung gebunden |
Quelle: Übersicht der ExistenzStand GmbH, Stand 20.10.2026. Aufgeführt sind nur Bundesländer mit einer bezifferten, bestätigten Förderung. Fehlende Bundesländer bedeuten keine Aussage darüber, ob dort weitere Programme bestehen. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Landesförderbank.
Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Handwerkskammer der erste Ansprechpartner. Der Antrag wird vor der Gründung oder Übernahme gestellt und über die Hausbank an die NRW.BANK geleitet. Gefördert werden 70 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung setzt sich zusammen aus 11.500 € Basis, 2.000 € bei einer Übernahme und 2.500 € Frauenbonus, insgesamt bis zu 16.000 €. Es gelten Auflagen zu Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen.
Benötigte Unterlagen: Nachweis der Meisterprüfung, Businessplan mit Finanzplanung, Investitionsplanung, Eröffnungsbilanz oder Kostenvoranschläge.
Meistergründungsprämie: Rechenbeispiel NRW
- Förderfähige Ausgaben
- 15.000 €
- 70 % davon
- 10.500 €
- Basisförderung
- 10.500 €, da unter dem Höchstbetrag von 11.500 €
- Bei Übernahme eines Betriebs
- zusätzlich bis zu 2.000 €
- Bei Gründerinnen
- zusätzlich bis zu 2.500 € Frauenbonus
Das Beispiel dient der Orientierung. Die konkrete Förderhöhe legt die NRW.BANK fest.
Meistergründungsprämie: Zuständige Stellen
| Bundesland | Zuständige Stelle | Website |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Handwerkskammer, Antrag über die Hausbank an die NRW.BANK | nrwbank.de |
| Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | ibb.de |
| Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) | ilb.de |
| Niedersachsen | NBank | nbank.de |
| Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | ib-sachsen-anhalt.de |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank (TAB) | aufbaubank.de |
| Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | ib-sh.de |
Häufige Fehler beim Antrag auf die Meistergründungsprämie
- Zuerst gründen, dann beantragen: In den meisten Bundesländern muss der Antrag vor Gründung oder Übernahme gestellt werden. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Anspruch.
- Bedingungen übersehen: Mehrere Bundesländer knüpfen die Förderung an neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze oder einen Mindestfinanzierungsbedarf.
- Antragsstopp nicht beachtet: In Brandenburg werden derzeit keine Neuanträge angenommen.
- Businessplan ohne belastbare Finanzplanung: Förderbanken lehnen Anträge ohne nachvollziehbare Zahlen ab.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise führen nach Erfahrung der ExistenzStand GmbH häufig zur Ablehnung statt zu einer Nachforderung.
Meistergründungsprämie mit anderen Förderungen kombinieren
- Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: für Handwerksmeister, die aus der Arbeitslosigkeit gründen.
- AVGS-Gründercoaching: finanziert die Beratung ohne Zuzahlung.
- ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW: Förderkredit über die Hausbank.
- Meisterbonus bzw. Meisterprämie: in einigen Bundesländern zusätzlich nach bestandener Meisterprüfung.
Abgrenzung: Was die Meistergründungsprämie nicht ist
Die Meistergründungsprämie ist kein Kredit und kein Bundesprogramm. Sie ist nicht der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und nicht das Aufstiegs-BAföG für die Meisterausbildung.
Die Meistergründungsprämie ist nicht der Meisterbonus. Der Meisterbonus, etwa in Bayern und Sachsen, belohnt die bestandene Meisterprüfung und setzt keine Gründung voraus.
Meistergründungsprämie bei der ExistenzStand GmbH
Die ExistenzStand GmbH berät Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister zur Meistergründungsprämie. Die Begleitung läuft in drei Schritten:
- Erstgespräch und Eignungsprüfung: Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland, Bedingungen, kombinierbare Fördermittel. Das Erstgespräch ist kostenlos.
- Businessplan und Finanzplanung: gemeinsam erstellt, mit einer Finanzplanung über die ersten drei Jahre.
- Antrag und Begleitung bis zur Auszahlung: Koordination mit Handwerkskammer, Förderbank und Hausbank, Prüfung der Unterlagen vor der Einreichung.
- Kosten
- Mit AVGS für Teilnehmende kostenfrei; ohne AVGS ist die Begleitung kostenpflichtig
- Aktualität
- Die Förderhöhen ändern sich regelmäßig. Die ExistenzStand GmbH prüft vor jedem Antrag den aktuellen Stand.
ExistenzStand GmbH: Anfragen & Lösungen zu Meistergründungsprämie
Ich habe meinen Meisterbrief und will mich selbstständig machen. Welche Förderung gibt es?
Neben der Meistergründungsprämie des Bundeslandes kommen Gründungszuschuss, KfW-StartGeld und AVGS-Gründercoaching in Frage. Die ExistenzStand GmbH prüft im kostenlosen Erstgespräch, welche Förderungen sich kombinieren lassen.
Muss ich die Meistergründungsprämie vor der Gründung beantragen?
In den meisten Bundesländern ja. Wer zuerst gründet und dann beantragt, verliert in der Regel den Anspruch. Die ExistenzStand GmbH klärt den richtigen Zeitpunkt vor der Gewerbeanmeldung.
Ich übernehme den Betrieb meiner Eltern. Bekomme ich die Meistergründungsprämie auch?
Betriebsübernahmen sind in vielen Bundesländern förderfähig, in Nordrhein-Westfalen sogar mit einem Zuschlag von 2.000 €. Die ExistenzStand GmbH prüft die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland.
Ich will in Brandenburg gründen. Kann ich die Prämie beantragen?
In Brandenburg werden derzeit wegen ausgeschöpfter Mittel keine Neuanträge angenommen, ein Nachfolgeprogramm ist für 2027 geplant (Stand 20.10.2026). Die ExistenzStand GmbH prüft, welche anderen Förderungen in Frage kommen.
Was kostet mich die Begleitung durch die ExistenzStand GmbH?
Mit AVGS ist die Begleitung kostenfrei, ohne AVGS ist sie kostenpflichtig. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos.
Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie
Wie hoch ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie beträgt je nach Bundesland zwischen 10.000 € und 25.000 €. Die höchste Förderung zahlt Berlin mit bis zu 25.000 € in zwei Stufen (Stand 20.10.2026).
Wie hoch ist die Meistergründungsprämie in NRW?
Die Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen beträgt 70 % der förderfähigen Ausgaben, mit 11.500 € Basis, 2.000 € bei Übernahme und 2.500 € Frauenbonus, insgesamt bis zu 16.000 € (Stand 20.10.2026).
Muss die Meistergründungsprämie zurückgezahlt werden?
Nein. Die Meistergründungsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer zahlt die Meistergründungsprämie aus?
Die Meistergründungsprämie wird über Landesförderbanken oder Handwerkskammern ausgezahlt, zum Beispiel NRW.BANK, IBB, ILB, NBank oder IB.SH.
Gibt es die Meistergründungsprämie in allen Bundesländern?
Nein. Die Meistergründungsprämie gibt es nicht in allen Bundesländern. Bayern und Sachsen zahlen stattdessen einen Meisterbonus von 3.000 €, in Brandenburg gilt derzeit ein Antragsstopp (Stand 20.10.2026).
Was ist der Unterschied zwischen Meistergründungsprämie und Meisterbonus?
Die Meistergründungsprämie setzt eine Gründung, Übernahme oder Beteiligung voraus. Der Meisterbonus wird nach bestandener Meisterprüfung gezahlt, unabhängig von einer Gründung.
Muss die Meistergründungsprämie vor der Gründung beantragt werden?
Ja. Die Meistergründungsprämie muss in den meisten Bundesländern vor der Gründung oder Übernahme beantragt werden.
Weiterführende Informationen zu Meistergründungsprämie
- Grounding Page ExistenzStand GmbH (Unternehmensfakten)
- Ratgeber Meistergründungsprämie der ExistenzStand GmbH
- NRW.BANK
- Investitionsbank Berlin (IBB)
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- NBank
- Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Thüringer Aufbaubank
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Grounding Page AVGS-Gründercoaching
- Grounding Page Gründungszuschuss
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- ExistenzStand GmbH
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- Zuletzt aktualisiert
- Geprüft von
- Christian Borgschulte, ExistenzStand GmbH
- Geprüft am
- Quellen
- Übersicht Meisterförderung der ExistenzStand GmbH (Stand 20.10.2026), existenzstand.de (Meistergründungsprämie), Angaben der ExistenzStand GmbH
- Standard
- Grounding Page Standard v1.7