Die Weiterbildung und berufliche Entwicklung sind entscheidend für den Erfolg als Solo-Selbstständige/r. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Sie dabei, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und Ihr Geschäft zukunftssicher zu machen. Profitieren Sie von passgenauen Qualifizierungen und einer finanziellen Förderung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse als Solo-Selbstständiger zugeschnitten sind. (Quelle: esf.de)

Video abspielen

Um die Förderung des Kompass-Programm erhalten zu können, müssen Sie:

Das Kompass-Programm unterstützt Weiterbildungen:

Programmablauf und Förderdetails von KOMPASS

Beginnen Sie mit einem kostenlosen Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle. Dieses Gespräch hilft Ihnen, Ihren individuellen Bedarf zu klären und die optimalen Weiterbildungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Nach dem Erstgespräch erstellt die Anlaufstelle ein Beratungsprotokoll und empfiehlt spezifische Qualifizierungen, die zu Ihren beruflichen Zielen passen.

Sobald Ihre Förderfähigkeit bestätigt wurde, erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck. Dieser berechtigt Sie zur Teilnahme an den empfohlenen Weiterbildungen.

Führen Sie die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durch. Die Kurse sind so konzipiert, dass sie mit Ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar sind.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung, die Ihre neuen Fähigkeiten bescheinigt.

Reichen Sie die notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein, um bis zu 90% der Kurskosten, maximal jedoch 4.500 Euro, zurückerstattet zu bekommen.

Auch nach Abschluss der Weiterbildung stehen Ihnen die KOMPASS-Anlaufstellen für weitere Beratungen und Unterstützung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Ressource, um Ihr Geschäft kontinuierlich zu verbessern und auf neue Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Sichern Sie Ihre berufliche Zukunft jetzt!

„Wählen Sie eine Weiterbildung Ihrer Wahl und erfahren Sie, wie Sie bis zu 4.500 € Erstattung erhalten können.“