Zuschüsse & Finanzierungen für mein Unternehmen
Der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Mit dem Gründungszuschuss können die Gründerinnen und Gründer einen Teil ihres Arbeitslosengeldes als Zuschuss erhalten, um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Gründerinnen und Gründer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslosengeldanspruch: Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und mindestens 150 Tage lang arbeitslos gemeldet sein.
- Businessplan: Sie müssen einen überzeugenden Businessplan vorlegen, der die Tragfähigkeit der Geschäftsidee nachweist.
- Gründungszuschuss als sinnvolle Maßnahme: Die Agentur für Arbeit muss den Gründungszuschuss als sinnvolle Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt anerkennen.
- Persönliche Eignung: Die Gründerin oder der Gründer muss die persönliche Eignung für die selbstständige Tätigkeit nachweisen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Gründerinnen und Gründer den Gründungszuschuss für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten erhalten. Die Förderdauer ist in zwei Phasen unterteilt:
Phase 1:
In den ersten sechs Monaten bekommst du eine Förderung, die deinem individuellen Arbeitslosengeld entspricht. Darüber hinaus erhältst du monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um deine soziale Absicherung in Bezug auf Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge zu gewährleisten.
Phase 2:
Nach dem Ablauf der ersten sechs Monate besteht die Möglichkeit, eine zweite Förderphase von weiteren neun Monaten in Anspruch zu nehmen. Während dieser Zeit wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis deiner Geschäftstätigkeit sowie deine hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten.
Die Vorteile des Gründungszuschusses im Überblick:
- Finanzielle Unterstützung: Die finanzielle Hilfe erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit und mindert das finanzielle Risiko.
- Unterstützung bei der Existenzgründung: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Gründerinnen und Gründer nicht nur finanziell, sondern auch durch Beratungsangebote und Hilfestellungen bei der Erstellung des Businessplans.
- Sozialversicherungsschutz: Die Gründerinnen und Gründer sind während des Bezugs des Gründungszuschusses weiterhin sozialversichert und erhalten auch im Falle von Krankheit oder Unfall Leistungen.
- Zeitliche Flexibilität: Die Gründerinnen und Gründer können den Gründungszuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen und somit ihre Selbstständigkeit in Ruhe aufbauen und entwickeln.
Das Einstiegsgeld
Für den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit II bieten das Jobcenter in bestimmten Fällen ein Einstiegsgeld als Förderung an.
Eine Geschäftsidee benötigt oft eine gewisse Zeit, um Fahrt aufzunehmen. Es kann also vorkommen, dass Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit nicht genügend Einnahmen generieren, um finanziell unabhängig zu sein. In dieser Phase möchte dir das Jobcenter unter die Arme greifen – mit dem Einstiegsgeld. Dieser Zuschuss kann dir am Anfang deiner Selbstständigkeit einen finanziellen Spielraum verschaffen.
Um Einstiegsgeld für deine Existenzgründung zu erhalten, musst du folgende Anforderungen erfüllt sein
- Du hast bisher Bürgergeld bezogen.
- Du hast noch keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt.
- Du wirst deine Selbstständigkeit hauptberuflich betreiben. Deine selbstständige Tätigkeit erfordert mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Es besteht eine realistische Chance, dass du durch die Existenzgründung langfristig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein werden.
Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, um von den Vorteilen des Einstiegsgeldes profitieren zu können. Mit dem Einstiegsgeld haben Sie die Möglichkeit, Ihre Existenzgründung erfolgreich zu starten und finanzielle Unterstützung zu erhalten, um langfristig unabhängig zu werden.
Wie viel Einstiegsgeld du erhältst, hängt unter anderem von deinen persönlichen Lebensumständen ab und davon, wie lange du arbeitslos warst beziehungsweise bist. Die maximal mögliche Förderhöhe beträgt 75% des ALG 2 Regelsatzes, z.B. 449€ (ALG2) + 336,65€ (Einstiegsgeld) = 785,75€ monatliche Unterstützung
Der Betrag muss nicht über den gesamten Förderzeitraum gleich sein. Du kannst zum Beispiel in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende deines Bewilligungszeitraums. Existenzgründerinnen und Existenzgründer können höchstens 24 Monate lang mit Einstiegsgeld gefördert werden. Es wird monatlich ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.
Bevor du dein Unternehmen gründest, solltest du unbedingt prüfen, ob du Anspruch auf Einstiegsgeld hast. Um dies herauszufinden, vereinbare einen Beratungstermin mit dem Jobcenter. Dort wird deine Situation sorgfältig geprüft und es werden einige Unterlagen benötigt, die du entweder zum Termin mitbringen oder zeitnah nachreichen kannst. Dazu gehören unter anderem:
– dein Lebenslauf
– eine Beschreibung deines Gründungsvorhabens
– ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
– eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre.
In manchen Fällen sind weitere Nachweise erforderlich, wie ein Nachweis deiner Kompetenz als Gründer:in oder eine Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit deines Unternehmens. Wenn dein Antrag genehmigt wird, musst du nach der Existenzgründung deine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nachweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt.
Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Unterstützung, die es Handwerksmeistern ermöglicht, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gewährt und richtet sich an Meister:innen, die sich in einem Handwerksbetrieb selbstständig machen möchten.
Die Meistergründungsprämie ist Teil des Programms “Meisterprämie”, das das BMWi im Jahr 2020 eingeführt hat. Das Ziel des Programms ist es, die Gründung von Handwerksunternehmen zu fördern und die Zahl der Existenzgründungen im Handwerk zu erhöhen.
Voraussetzungen
Die Meistergründungsprämie kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in einem Handwerksberuf haben.
- Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss einen Betrieb gründen oder übernehmen, der in der Handwerksrolle eingetragen ist und seinen Sitz in Deutschland hat.
- Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss in den letzten vier Jahren vor der Gründung oder Übernahme des Betriebs nicht selbstständig im gleichen Handwerksberuf tätig gewesen sein.
Höhe der Prämie
Die Höhe der Meistergründungsprämie beträgt bis zu 15.000 Euro. Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 7.500 Euro wird nach der Gründung des Unternehmens oder der Übernahme des Betriebs ausgezahlt. Die zweite Rate in Höhe von 7.500 Euro wird nach Ablauf des zweiten Geschäftsjahres gezahlt, sofern das Unternehmen erfolgreich wirtschaftet und bestimmte Umsatz- und Beschäftigungskriterien erfüllt.
Mikrokredite der Landesbank
Hier gelangst du direkt zum NRW Mikrodarlehen:
Die Landesbanken haben spezielle Mikrokredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Angebot, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Darlehen haben eine vergleichsweise geringe Kreditsumme und sollen vor allem kurzfristige Finanzierungsengpässe überbrücken oder Investitionen fördern, die das Wachstum des Unternehmens unterstützen.
Höhe des Mikrokredits
Im Gegensatz zu herkömmlichen Bankkrediten sind Mikrokredite schneller und unbürokratischer zu beantragen und werden auch an Unternehmen mit geringer Bonität vergeben. Die Kreditlaufzeit beträgt meistens maximal 5 Jahre und die Kreditsumme liegt im Bereich zwischen einigen Tausend bis zu einigen Hunderttausend Euro.
Die Landesbanken arbeiten bei der Vergabe der Mikrokredite mit regionalen Bürgschaftsbanken und Förderbanken zusammen, die eine Teilabsicherung des Kredits übernehmen können. Auch staatliche Förderprogramme wie der Mikrokreditfonds Deutschland können in Anspruch genommen werden. Die Konditionen und Anforderungen an die Kreditvergabe können je nach Landesbank und Region unterschiedlich sein.
Die Vorteile eines Mikrokredits im Überblick
- Einfachere Kreditvergabe: Im Vergleich zu traditionellen Bankkrediten ist die Kreditvergabe bei Mikrokrediten oft einfacher und unbürokratischer. Die Anforderungen an die Bonität und die Sicherheiten können niedriger sein, was für viele Gründer und Kleinunternehmer von Vorteil sein kann.
- Schnellere Auszahlung: Mikrokredite können oft schneller ausgezahlt werden als herkömmliche Kredite. Das kann für Unternehmen wichtig sein, die kurzfristig Geld benötigen, um Investitionen zu tätigen oder Engpässe zu überbrücken.
- Flexibilität: Mikrokredite bieten oft eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Laufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten. Oft können Tilgungsraten individuell angepasst werden, um die Finanzierung des Unternehmens zu erleichtern.
- Fördermöglichkeiten: In einigen Fällen können Mikrokredite staatlich gefördert werden. Das kann dazu beitragen, die Finanzierungskosten zu senken und das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren.
- Unterstützung für Gründer: Mikrokredite können auch eine wichtige Unterstützung für Gründer sein, die Schwierigkeiten haben, ihre ersten Schritte zu machen. Die Kreditgeber können auch Beratung und Unterstützung bei der Geschäftsplanung und anderen Aspekten der Unternehmensgründung bieten.
Startgeld der KFW
Das Startgeld der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ein Kreditprogramm, das sich an Existenzgründer und junge Unternehmen richtet. Es soll dazu beitragen, dass diese Unternehmen schneller wachsen und sich am Markt etablieren können.
Das Startgeld der KfW ist ein zinsgünstiger Kredit mit flexiblen Laufzeiten und Tilgungsmodalitäten. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren, wobei eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 2 Jahren möglich ist. Allerdings darf der gesamte Finanzierungsbetrag, der über den KfW-Gründerkredit – Startgeld finanziert wird, nicht über 125.000 Euro liegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Betrag durch eigene Mittel zu ergänzen, um auch Vorhaben über diesem Betrag finanzieren zu können – allerdings nur mit Eigenmitteln.
Das Startgeld kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie beispielsweise für Investitionen in Anlagevermögen oder für den Aufbau von Warenlagern (bis zu 125.000 €). Es kann aber auch für Betriebsmittel oder für die Finanzierung von Personalkosten genutzt werden (Bis zu 50.000 €).
Die Vergabe des Startgelds erfolgt durch Hausbanken, die mit der KfW zusammenarbeiten. Diese prüfen den Kreditantrag und entscheiden über die Kreditvergabe. Die KfW übernimmt bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos der Hausbank.
Das Startgeld ist Teil des KfW-Unternehmerkredits, der sich insgesamt an Existenzgründer und junge Unternehmen richtet und weitere Finanzierungsmöglichkeiten umfasst.
Die Vorteile des Startgeldes im Überblick
- Günstige Konditionen: Das Startgeld der KfW hat günstige Konditionen im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit.
- Hohe Flexibilität: Das Startgeld kann individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Es gibt verschiedene Laufzeiten und Tilgungsmodalitäten zur Auswahl. Es sind bis zu 2 tilgungsfreie Jahre möglich.
- Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung: Durch das Startgeld der KfW kann das Unternehmen leichter weiteres Kapital von privaten Investoren und Kapitalgebern akquirieren.
- Erfahrung der KfW: Die KfW hat langjährige Erfahrung in der Förderung von Start-ups und kann wertvolle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Geschäftsmodells bieten.
ERP-Digitalisierungskredit
Der ERP-Digitalisierungskredit ist ein Kreditprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) richtet, die in digitale Technologien investieren möchten. Das Ziel dieses Kredits ist es, die Digitalisierung in Unternehmen voranzutreiben und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Die Kredithöhe kann zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro liegen, wobei die Kreditlaufzeit zwischen 2 und 10 Jahren beträgt. Der Zinssatz ist variabel und wird von der Hausbank festgelegt. Die KfW übernimmt dabei bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos der Hausbank.
Mit dem ERP-Digitalisierungskredit können Investitionen in digitale Technologien und Prozesse finanziert werden, wie beispielsweise die Implementierung von Software-Lösungen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder die Einführung von E-Commerce-Plattformen. Aber auch Investitionen in die IT-Infrastruktur, wie z.B. die Anschaffung von Servern oder die Vernetzung von Standorten, können finanziert werden.
Neben dem ERP-Digitalisierungskredit bietet die KfW weitere Kreditprogramme an, die sich an Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen richten, um Investitionen zu finanzieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Vorteile ERP-Digitalisierungskredits im Überblick
- Günstige Finanzierungskonditionen: Der ERP Digitalisierungskredit bietet für KMU zinsgünstige Finanzierungskonditionen im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Die KfW bietet für diesen Kredit eine Haftungsfreistellung für bis zu 80% des Kreditbetrags an.
- Flexible Verwendungszwecke: Der ERP Digitalisierungskredit kann für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, um digitale Technologien und Prozesse in das Unternehmen zu integrieren. Das kann beispielsweise Investitionen in Software, Hardware oder IT-Sicherheit beinhalten.
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit: Der Kredit soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken, indem es die Digitalisierung und Modernisierung von Geschäftsprozessen fördert. Unternehmen können damit ihre Prozesse optimieren und effizienter gestalten.
- Schnelle Entscheidung: Die Entscheidung über den Kreditantrag erfolgt in der Regel schnell und unbürokratisch durch die Hausbank. Damit können KMU schnell und unkompliziert Investitionen in die Digitalisierung tätigen.
ERP Mezzanine für Innovation
Der ERP Mezzanine für Innovation ist ein Finanzierungsinstrument der KfW und richtet sich an mittelständische Unternehmen (KMU), die seit mindestens 2 Jahren mit einem Firmensitz in Deutschland mit innovativen Geschäftsmodellen oder Technologien geschäftstätig sind. Der Kredit soll dabei helfen, Innovationen zu fördern und Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie zu unterstützen. Der ERP Mezzanine für Innovation ist eine Art Kredit, der sich als Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung eignet. Der Kreditbetrag wird als Mezzanine-Kapital bezeichnet und liegt zwischen 500.000 und 25 Millionen Euro.
Mezzanine-Kapital ist eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital und hat einige Besonderheiten: Zum einen ist es nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens, was bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz zunächst andere Gläubiger bedient werden. Zum anderen ist das Mezzanine-Kapital in der Regel mit einer höheren Verzinsung als normales Fremdkapital verbunden. Der ERP Mezzanine für Innovation bietet KMU günstige Finanzierungskonditionen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten. Der Zinssatz ist variabel und wird individuell ausgehandelt. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und kann tilgungsfrei bleiben. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel am Ende der Laufzeit, kann jedoch auch während der Laufzeit vereinbart werden.
Der Fokus des Kredits liegt auf Unternehmen, die innovative Geschäftsmodelle oder Technologien entwickelt haben und langfristig wachsen möchten. Hierbei geht die KfW bewusst höhere Risiken ein, da diese Unternehmen in der Regel auch höhere Wachstumspotenziale haben. Der Kredit soll diese Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie unterstützen, indem er eine flexible Finanzierungsmöglichkeit bietet, die auf die speziellen Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnitten ist.
Die Vorteile des ERP Mezzanine für Innovation im Überblick
- Günstige Finanzierungskonditionen: Im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten bietet der ERP Mezzanine für Innovation günstige Konditionen für KMU.
- Flexibilität: Der Kredit ist eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, die auf die speziellen Bedürfnisse von KMU zugeschnitten ist. Der Kreditbetrag kann zwischen 500.000 und 25 Millionen Euro liegen, und die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen. Auch eine tilgungsfreie Zeit kann vereinbart werden.
- Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung: Der ERP Mezzanine für Innovation ist eine Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung und bietet somit eine Möglichkeit für Unternehmen, zusätzliches Kapital zu beschaffen.
Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln: Der ERP Mezzanine für Innovation kann auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Innovationsprojekte und Wachstumsstrategien zu unterstützen.