Zuschüsse bei Existenzgründung in Hamm und deutschlandweit
Zuschüsse bei Existenzgründung in Hamm und deutschlandweit
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Du träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen und suchst nach finanzieller Unterstützung, um deine Geschäftsidee Wirklichkeit werden zu lassen? Dann bist du hier genau richtig! Hier erfährst du alles Wissenswerte über die verschiedenen Zuschüsse, die dir bei deiner Existenzgründung helfen können. Von staatlichen Förderprogrammen bis hin zu speziellen Darlehen und Zuschüssen, die speziell für Gründer entwickelt wurden, bieten sich viele Möglichkeiten, um den Start deines Unternehmens finanziell abzusichern.
Egal ob du noch ganz am Anfang deiner Gründung stehst oder bereits konkrete Pläne hast, die richtigen Zuschüsse können den entscheidenden Unterschied machen. Sie ermöglichen dir Investitionen in notwendige Betriebsmittel, helfen dir bei der Finanzierung erster Marketingmaßnahmen oder unterstützen dich dabei, wichtige Anschaffungen zu tätigen. In den folgenden Abschnitten stellen wir dir die wichtigsten Fördermöglichkeiten vor, erklären dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du die Zuschüsse beantragen kannst.
Das Einstiegsgeld
Wer bekommt Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), die sich selbstständig machen wollen. Diese Unterstützung hilft dir, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit finanziell abzufedern.
Wie viel Einstiegsgeld bekomme ich?
Das Einstiegsgeld beträgt bis zu 50 % des ALG II-Regelsatzes plus 300 Euro monatlich, abhängig von Deiner individuellen Situation. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung kann Dir helfen, die ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu meistern.
Wie lange bekomme ich Einstiegsgeld:
Das Einstiegsgeld wird für bis zu 24 Monate gewährt. Diese langfristige Unterstützung gibt Dir genügend Zeit, Dein Unternehmen aufzubauen und zu stabilisieren.
Wo beantrage ich Einstiegsgeld ?
Du erhältst das Einstiegsgeld bei Deinem Jobcenter. Dort kannst Du auch weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung erhalten. Weitere Infos zum Einstiegsgeld findest du hier.
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld
Wenn du davon träumst, dein eigenes Unternehmen zu gründen oder dein junges Unternehmen weiter auszubauen, könnte der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW Bankengruppe genau das Richtige für dich sein. Dieses zinsgünstige Darlehen wurde speziell entwickelt, um Existenzgründern und jungen Unternehmen den Einstieg zu erleichtern.
Wer kann profitieren?
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld richtet sich an:
- Existenzgründer: Du hast eine Geschäftsidee und möchtest sie in die Tat umsetzen.
- Freiberufler: Du bist in einem freien Beruf tätig und möchtest dich selbstständig machen oder dein bestehendes Geschäft erweitern.
- Kleine Unternehmen: Dein Unternehmen ist weniger als fünf Jahre am Markt und du möchtest es weiterentwickeln.
Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Gründerkredit kannst du bis zu 125.000 Euro erhalten. Dieses Geld kannst du für verschiedene Zwecke nutzen:
- Investitionen: Zum Beispiel für den Kauf von Maschinen, Fahrzeugen oder den Bau von Geschäftsräumen.
- Betriebsmittel: Dazu zählen Ausgaben für Rohstoffe, Warenlager oder auch Marketingmaßnahmen.
Ein großer Vorteil dieses Kredits ist, dass er zinsgünstig ist und eine lange Laufzeit bietet. Du kannst bis zu fünf Jahre tilgungsfrei bleiben, was dir mehr finanziellen Spielraum in den ersten Jahren ermöglicht.
Was brauchst du dafür?
Um den ERP-Gründerkredit – StartGeld zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Überzeugender Businessplan: Dein Plan sollte klar darlegen, wie du dein Geschäft aufbauen und erfolgreich führen möchtest.
- Positive wirtschaftliche Prognose: Es muss eine realistische Chance bestehen, dass dein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein wird.
Der Mikrokredit
Wer bekommt den Mikrokredit?
Der Mikrokredit richtet sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen, die keinen Zugang zu herkömmlichen Bankkrediten haben. Diese Kredite sind ideal für Unternehmer, die eine kleine finanzielle Starthilfe benötigen, um ihr Geschäft aufzubauen.
Wie viel wird ausgezahlt?
Mikrokredite sind bis zu 25.000 Euro verfügbar. Diese Kreditsumme kann entscheidend sein, um wichtige Investitionen zu tätigen und Dein Unternehmen auf den Weg zu bringen.
Wo erhältst du den Mikrokredit?
Du erhältst den Mikrokredit über Mikrofinanzinstitute, die durch das Deutsche Mikrofinanz Institut (DMI) akkreditiert sind. Diese Institute sind spezialisiert auf die Vergabe kleiner Kredite und unterstützen Dich bei der Finanzierung Deines Unternehmens.
Weitere Infos zum Mikrokredit findest du hier.
Invest – Zuschuss für Wagniskapital
Was ist der Zuschuss für Wagniskapital?
Wer bekommt’s?
Der Mikrokredit richtet sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen, die keinen Zugang zu herkömmlichen Bankkrediten haben. Diese Kredite sind ideal für Unternehmer, die eine kleine finanzielle Starthilfe benötigen, um ihr Geschäft aufzubauen.
Wie viel wird ausgezahlt?
1. Der Erwerbszuschuss
Der Erwerbszuschuss beträgt 20 % des von dir investierten Kapitals. Dies kann dir helfen, einen Teil deiner Investition schnell zurückzubekommen. Der maximale Betrag, den du als Erwerbszuschuss pro Jahr und Investor erhalten kannst, liegt bei 100.000 Euro. Das bedeutet, wenn du beispielsweise 500.000 Euro in ein junges Unternehmen investierst, erhältst du 100.000 Euro als Zuschuss vom Staat.
2. Exitzuschuss
Der Exitzuschuss wird gewährt, wenn du deine Anteile an einem Unternehmen verkaufst und dabei Gewinn machst. Hier beträgt der Zuschuss 25 % des Veräußerungsgewinns. Stell dir vor, du verkaufst deine Anteile und erzielst einen Gewinn von 100.000 Euro, dann erhältst du zusätzlich 25.000 Euro als Exitzuschuss. Auch hier gibt es eine Grenze: Der Exitzuschuss kann ebenfalls bis zu 100.000 Euro pro Jahr betragen (DA (DATEV magazin).
Wo erhältst du den Zuschuss?
Der Zuschuss wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Investoren müssen den Antrag auf Erwerbszuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach der Investition stellen. Der Exitzuschuss kann frühestens drei Jahre nach dem Anteilserwerb und spätestens zehn Jahre danach beantragt werden.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
- Innovatives Unternehmen: Das Unternehmen muss als jung und innovativ eingestuft werden.
- Mindesthaltedauer: Die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden, bevor sie verkauft werden dürfen.
- Antragsfristen: Der Erwerbszuschuss muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Investition beantragt werden, der Exitzuschuss spätestens sechs Monate nach dem Verkauf der Anteile.
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