Gründungszuschuss in Hamm und deutschlandweit

Gründungszuschuss in Hamm und deutschlandweit

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Entscheidung, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist aufregend und voller Möglichkeiten. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage nach der finanziellen Sicherheit in der Anfangsphase der Selbstständigkeit. Hier kommt der Gründungszuschuss, auch Existenzgründerzuschuss genannt, ins Spiel, eine wichtige Unterstützung für angehende Unternehmer. In diesem Leitfaden werden wir die wichtigsten Fragen rund um den Gründungszuschuss klären: Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss? Wie hoch ist der Existenzgründerzuschuss? Wie viel darf man mit dem Gründungszuschuss verdienen? Welche weiteren Zuschüsse gibt es für Selbstständige? Und wann wird der Gründungszuschuss abgelehnt? Wir geben dir einen klaren Überblick über diese wertvolle Förderung und erleichtern dir deinen Weg in die Selbstständigkeit.

Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit gewährt und richtet sich an Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Hier sind die Hauptvoraussetzungen:
  • Arbeitslosigkeit: Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld I beziehen.
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld I: Du musst noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben.
  • Ausnahme: Menschen mit Behinderungen gemäß Paragraf 19 SGB III können den Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als 150 Tage beträgt oder sie keinen Anspruch darauf haben.

Wie hoch ist der Existenzgründerzuschuss?

Der Existenzgründerzuschuss besteht aus zwei Phasen:
  1. Erste Phase:
    • In den ersten sechs Monaten erhältst du einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die soziale Absicherung.
  2. Zweite Phase:
    • Nach den ersten sechs Monaten kannst du für weitere neun Monate eine Pauschale von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung erhalten, wenn du nachweisen kannst, dass du deine Geschäftstätigkeit hauptberuflich ausübst.

Wie viel darf man mit Gründungszuschuss verdienen?

Während du den Gründungszuschuss erhältst, darfst du unbegrenzt verdienen. Es gibt keine Einkommensgrenze, die deinen Anspruch auf den Zuschuss beeinflusst. Wichtig ist jedoch, dass du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübst und dies auch nachweisen kannst.

Was gibt es noch für Zuschüsse bei einer Selbstständigkeit?

Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige:
  • Einstiegsgeld: Wird von den Jobcentern an ALG-II-Empfänger (Hartz IV) gezahlt, die sich selbstständig machen wollen.
  • Mikrokreditfonds Deutschland: Bietet Mikrokredite bis zu 25.000 Euro für Gründer und kleine Unternehmen.
  • Förderung durch KfW: Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer an, wie den KfW-Gründerkredit.
  • Zuschüsse für Beratungsleistungen: Zuschüsse zur Inanspruchnahme von Gründungsberatung und Coaching, die beispielsweise über das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bereitgestellt werden.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

1. Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch mit deinem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit. Hier erfährst du, ob du die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllst und welche nächsten Schritte notwendig sind.

2. Businessplan erstellen

Um den Zuschuss zu beantragen, brauchst du einen ausführlichen Businessplan. In diesem Plan beschreibst du deine Geschäftsidee, analysierst den Markt und erstellst eine Finanzplanung. Der Businessplan zeigt, dass du dir über dein Vorhaben gründlich Gedanken gemacht hast und die Erfolgschancen realistisch einschätzen kannst.

3. Nachweis der Tragfähigkeit einholen

Dein Businessplan wird dann von einer sogenannten „fachkundigen Stelle“ geprüft. Das kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater sein. Diese Stelle stellt dir eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass dein Geschäftskonzept tragfähig ist – das heißt, dass es gute Chancen auf Erfolg hat. Diese Bescheinigung ist notwendig für den Antrag auf den Gründungszuschuss.

4. Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

Mit dem Nachweis der Tragfähigkeit und deinem Businessplan gehst du zurück zur Agentur für Arbeit und stellst dort deinen offiziellen Antrag auf den Gründungszuschuss. Weitere Unterlagen wie ein Lebenslauf könnten ebenfalls erforderlich sein.

Wann wird der Gründungszuschuss abgelehnt?

Es gibt mehrere Gründe, warum der Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt werden kann:

  • Unzureichender Businessplan: Wenn dein Businessplan nicht überzeugend ist oder die Tragfähigkeit deines Vorhabens nicht nachgewiesen werden kann.
  • Fehlende fachkundige Stellungnahme: Wenn keine oder eine negative Stellungnahme eines fachkundigen Dritten vorliegt.
  • Nicht erfüllte Voraussetzungen: Wenn du die Voraussetzungen, wie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen, nicht erfüllst.
  • Unzureichende Qualifikation: Wenn du keine ausreichende Qualifikation oder Erfahrung in dem Bereich hast, in dem du gründen möchtest.

Fazit

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit dem Zuschuss kannst du deine Existenzgründung finanzieren und die Anfangsphase deines Unternehmens absichern. Es ist wichtig, die Voraussetzungen genau zu prüfen und alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen. Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige und Förderprogramme, die dir den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern können. Nutze die Möglichkeiten der Gründungsberatung und informiere dich über die verschiedenen Förderangebote, um bestmöglich auf deine Unternehmensgründung vorbereitet zu sein.

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