Wie beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein wirksames Instrument, um Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Er unterstützt Menschen bei der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit und hilft ihnen dabei, sich auf dem Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Mit diesem Gutschein können Arbeitsuchende kostenfreie Unterstützung durch Maßnahmen erhalten, wie beispielsweise Beratungsgespräche, Bewerbungstraining, die Vermittlung an Arbeitgeber oder die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit mit einer Gründungsberatung. Der Gutschein ist in der Regel drei Monate gültig und kann einmalig oder auch mehrfach ausgestellt werden. Um einen AVGS zu erhalten, muss man im Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht sein. Der AVGS ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitsuchende und kann dabei helfen, schneller in den Arbeitsmarkt wieder eingegliedert zu werden.

Wie funktioniert der AVGS?

Wenn du auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung bist, kann dir der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) helfen, schneller eine passende Stelle zu finden, oder deinen Traum von einer Selbstständigkeit zu verwirklichen. Aber wie funktioniert der AVGS eigentlich? Zunächst einmal musst du dich bei deinem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit melden und dein Interesse an einer Unterstützung durch den AVGS bekunden. Anschließend wirst du von einem Berater oder einer Beraterin kontaktiert, um deine persönlichen Voraussetzungen und Ziele zu besprechen. Gemeinsam wird dann ein individueller Plan erstellt, der auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Je nach Bedarf können verschiedene Maßnahmen wie Weiterbildungen, Gründungscoachings oder Bewerbungstrainings in Anspruch genommen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Wer kann den AVGS beantragen?

Grundsätzlich steht der AVGS allen Arbeitslosen zur Verfügung, die arbeitslos gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben. Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder sich in einer Weiterbildung befinden, können den AVGS beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen je nach Bundesland und Arbeitsagentur variieren können. In jedem Fall solltest du dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur informieren, ob Du Anspruch auf den AVGS hast.

Wie beantrage ich den AVGS ?

Um den AVGS zu beantragen, musst du dich zunächst an deinen zuständigen Arbeitsvermittler wenden. Gemeinsam werdet ihr besprechen, welche Maßnahmen für dich am besten geeignet sind und in welcher Höhe (Stunden) und Dauer (Maßnahmezeitraum) der Gutschein ausgestellt werden soll. Sobald der Gutschein ausgestellt wurde, kannst du diesen bei einem geeigneten Maßnahmeträger einlösen. Wenn du beispielsweise eine Selbstständigkeit planst, kannst du mit diesem Gutschein eine Existenzgründungsagentur kontaktieren, die zertifiziert ist, diese Maßnahme mit dir durchzuführen. Die Existenzgründungsagentur wird mit dir ein ausführliches Erstgespräch führen, um deine Geschäftsidee und deine Unternehmensziele zu verstehen. Der Gründungsberater beantwortet dir alle Fragen rund um das Thema Existenzgründung und plant mit dir anschließend den Ablauf der Maßnahme. Du solltest allerdings nicht zu viel Zeit verstreichen lassen einen Gründungsberater zu kontaktieren, da der AVGS nur für eine begrenzte Zeit gültig ist und du ihn innerhalb dieser Frist einlösen musst.

Die Schritte zur Beantragung eines AVGS zusammengefasst:

Schritt 1: Beratungsgespräch beim Arbeitsamt

Der erste Schritt zur Beantragung eines AVGS besteht darin, dass du dich beim Arbeitsamt meldest und dein Anliegen persönlich vorträgst. Du musst hierzu einen Termin vereinbaren und alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Welche Unterlagen benötigt werden, kann dir der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin des Arbeitsamts mitteilen. Aus Erfahrung empfehlen wir, zusätzlich eine Kurzvorstellung (Executive Summary) deines Gründungsvorhabens zu verfassen. In dieser stellst du dich vor, beschreibst deine Geschäftsidee und stellst deine Produkte oder Dienstleistung vor. Außerdem erläuterst du, welche Erfahrungen und Kenntnisse du einbringst, um dein Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können und beschreibst grob deine Unternehmensziele. Ein Executive Summary besteht in der Regel aus ½ bis 1 DinA4 Seite. Da das Aushändigen eines AVGS eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur/ des Jobcenter ist („Kann“ Leistung), solltest du also den zuständigen Sachbearbeiter/ die zuständige Sachbearbeiterin von dir und deinem Gründungsvorhaben in dem Beratungsgespräch überzeugen.

Schritt 2: Prüfung des Antrags

Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird er vom zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin geprüft. Dabei wird unter anderem deine persönliche Situation sowie die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens berücksichtigt.

Schritt 3: Bewilligung des AVGS

Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, erhältst du den AVGS per Post zugeschickt. Dieser Gutschein ist dann für eine bestimmte Maßnahme gültig und kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden. Die Dauer der Bewilligung kann je nach Arbeitsamt und individueller Situation unterschiedlich sein. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einer bis mehreren Wochen rechnen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden.

Schritt 4: Kontaktaufnahme mit einer Gründungsberatung

Bei der Auswahl einer Gründungsberatung solltest du auf jeden Fall überprüfen, ob sie lizenziert und professionell ist. Ein professioneller Berater sollte über langjährige Erfahrung in der Branche verfügen und über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern verfügen. Es ist auch ratsam, dass du vorab ein unverbindliches Gespräch mit dem Berater führst, bevor du dich verbindlich festlegst. So kannst du herausfinden, ob ihr gut miteinander harmoniert und ob er alle Fragen zufriedenstellend beantworten kann.

5. Wie viel kostet mich ein AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist für Arbeitsuchende kostenfrei. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter ausgestellt und übernimmt die Kosten für die Maßnahme.

Die Kosten für diese Maßnahmen werden direkt mit dem Bildungsträger oder Dienstleister verhandelt und abgerechnet. Außerdem können die anfallenden Kosten während der Maßnahme von Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit Erhalt eines AVGS bekommen Sie eine vollständig staatlich geförderte Maßnahme. Der AVGS dient also dazu, den Arbeitsuchenden eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zu bieten, die sie bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungschancen unterstützen sollen, ohne dass sie hierfür selbst finanziell belastet werden.