Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten

1. Geförderte Finanzierungen

1.1 Mikrokredite der Landesbank

  • Finanzierungsart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
  • Höchstbetrag: 50.000 €
  • Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
  • Tilgung: in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate:
    56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
  • außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Sicherheiten: keine

1.2 Startgeld der KFW (Gründungsförderung)

Gefördert werden:

  • Existenzgründer
  • Freiberufler
  • Unternehmensnachfolger
  • junge Unternehmen
  • kleine Unternehmen

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens¬nachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten
  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • Kein Eigenkapital erforderlich
  • Kredithöhe und Auszahlung:
    • bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
    • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
    • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
    • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
    • bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
    • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufen
    • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

1.3 ERP Digitalisierungskredit

  • Förderung innovativer Vorhaben und Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
  • Kredithöhe zwischen 25.000 und 25 Mio. €
  • Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Für Unternehmen und Freiberufler

1.4 ERP Mezzanine für Innovation

  • Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse, Dienstleistungen
  • Finanzierungspaket bis zu 5 Mio. €
  • Bis zu 60 % Risikoübernahme der KfW durch Nachrang¬kapital möglich
  • Für Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind
  • Entlastet Ihr Unternehmen bei der Sicherheiten¬stellung

2. Zuschüsse und Förderungen

Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (Agentur für Arbeit)

Mehr erfahren
  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine individuelle Fördermaßnahme
  • Förderung von Ausbildungssuchende, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit mithilfe einer Existenzgründungsberatung
  • Qualifizierungsmaßnahme erfolgt bei einem zugelassenen Träger
  • die Arbeitsagentur übernimmt 100% der Kosten
  • es handelt sich um eine „Kann“ Leistung der Arbeitsagentur

Das Einstiegsgeld (ESG)

  • Für ALG2 Bezieher, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Existenzgründung planen
  • Kann Leistung der Agentur für Arbeit bezüglich der Bewilligung sowie Höhe der Förderung
  • maximal mögliche Förderhöhe beträgt 75% des ALG 2 Regelsatzes, d.h. 449€ (ALG2) + 336,65€ (Einstiegsgeld) = 785,75€ monatliche Unterstützung
  • maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate und muss in der Regel alle 6 Monate neu bewilligt werden

Investitionszuschuss

  • Kann zusätzlich zum Einstiegsgeld (ESG) beantragt werden
  • Förderung von bis zu 5.000 € bei Existenzgründung
  • gilt für die Beschaffung von Sachgütern des Betriebs (z.B. Materialien, Maschinen, Betriebsmittel, Fahrzeuge)
  • professioneller Businessplan notwendig, um die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells zu belegen

Meistergründungsprämie

  • Bei Neugründung oder Betriebsübernahme eines Handwerksbetriebes
  • bei Beteiligung an einem neuen oder bestehenden Unternehmen mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals
  • maximale Förderhöhe beträgt 10.500 €

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